Die Otto-Kühne-Schule Godesberg sucht regelmäßig, auch im laufenden Schuljahr, zusätzliche Kräfte, die unsere Schüler:innen bei der Anfertigung der Hausaufgaben betreuen. Dieser Bereich der pädagogischen Arbeit gewinnt aufgrund der sich verändernden Arbeitswelt und familiären Strukturen immer mehr an Bedeutung. Wir freuen uns in dieser Hinsicht auch über Ihr aktives Einbringen und Ihre Impulse.
Was können wir Ihnen bieten:
Was sollten Sie mitbringen:
Bewerbungen mit Lebenslauf und weiteren relevanten Unterlagen richten Sie bitte an: Frau Mettler/ uemi@paeda.de
Für die Übermittagsbetreuung
Julia Mettler
Begriff:
Die nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit als Übungsleiter wird steuerlich gefördert.
Rein rechtlich wird für die begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten keine steuerfreie Aufwandsentschädigung gewährt, mit der entstandene Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Höhe des Pauschalbetrags abgegolten sind. Die Einnahmen sind bis zu einem Betrag von 3.000 EUR jährlich steuerfrei und gleichermaßen beitragsfrei in der Sozialversicherung. Somit können monatlich 250 EUR an den begünstigten Personenkreis steuerfrei ausbezahlt werden.
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung:
Arbeitsrecht: § 611a BGB enthält eine Legaldefinition des Arbeitnehmers.
Lohnsteuer:
Die gesetzliche Grundlage für die Steuerfreistellung regelt § 3 Nr. 26 EStG. Die dazu gehörenden Verwaltungsregelungen sind in R 3.26 LStR, H 3.26 LStH, BMF-Schreiben v. 25.11.2008, IV C 4 - S 2121/07/0010, BStBl 2008 I S. 985 und BMF-Schreiben v. 14.10.2009, IV C 4 - S 2121/07/0010, BStBl 2009 I S. 445 festgelegt.
Sozialversicherung:
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 16 SvEV bestimmt, dass die in § 3 Nr. 26 und 26a EStG genannten steuerfreien Einnahmen nicht dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen sind.
Kurzübersicht
Übungsleiter können entweder selbstständig als freie Mitarbeiter oder als Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses tätig sein. Abgegrenzt zwischen diesen beiden Formen wird im Wesentlichen nach dem Grad der persönlichen Abhängigkeit.
Hinweis
§ 611a BGB – Definition des Arbeitnehmers
Wichtig für die Abgrenzung zwischen den verschiedenen Arbeitsformen ist der ab dem 1.4.2017 geltende § 611a BGB. Arbeitnehmer ist danach, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Wesentliche Kriterien hierbei sind die freie Gestaltung der Tätigkeit und Bestimmung der Arbeitszeit.
Entscheidend ist, inwieweit der Übungsleiter seine Dienstleistung im Rahmen einer von Dritten bestimmten Arbeitsorganisation erbringt und dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterworfen ist.
Quelle: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Der RVPG ist ein eigenständiger Schülerruderverein an der Otto-Kühne-Schule (kurz: PÄDA) in Bonn Bad Godesberg am Rhein und suchen ein:e studentische:n Trainer:in/Übungsleiter:in für Rudertermine im Nebenjob. Benötigt werden Erfahrung, Qualifikation (Trainerschein) und Spaß an der Arbeit mit Jugendlichen.
Neben dem Schulrudern bieten wir Rudertermine für Schüler im Nachmittagsbereich an. Im Mittelpunkt steht der Sport an der frischen Luft, die Rudertechnik zu erlernen, im Team mit anderen sich zu engagieren, an Wanderfahrten und Regatten teilzunehmen und im Ruderverein die Freizeit zu gestalten.
Für die Rudertermine außerhalb des Schülerruderns suchen wir ein:en Trainer:in für ein bis zwei Wochentermine im Nebenjob, gerne auch Studium begleitend.
Der Ruderverein wurde 1909 gegründet und hat ein eigenes Bootshaus in Godesberg am Rhein in einem anspruchsvollen, aber wunderschönen Ruderrevier.
Bewerbungen per Mail an: vorsitzender(at)rvpg.de
Rückfragen auch telefonisch: 0171/2137424
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