In Nordrhein-Westfalen erheben die (regelmäßig gemeinnützigen) Ersatzschulen kein Schulgeld, da für sie wie bei den staatlichen Schulen die Schulgeldfreiheit gilt. Der Staat geht davon aus, dass die Höhe der Landeszuschüsse auch potentielle Schulgelder einschließt. Erhebt der Ersatzschulträger dennoch Schulgeld, so werden diese Beträge mittelbar auf den Umfang der Landeszuschüsse angerechnet. Insofern gibt es an unserer Schule lediglich eine freiwillige Elternhilfe.
Um die bislang am PÄDA gesicherte Qualität auch zukünftig gewähren zu können, hat der Schulträger im Jahr 2018 nach Beratung mit dem sog. Beirat beschlossen, die Elternhilfe nach der Anzahl der Geschwisterkinder zu staffeln. Wir hoffen, auf diese Weise das Elternhilfe-Aufkommen steigern und gleichzeitig die Eltern von Geschwisterkindern ein wenig entlasten zu können.
Nach Beratung im schulischen Beirat werden die Richtwerte ab dem 01.08.2027, insbesondere aufgrund gestiegener Personal- und Energiekosten, nach fünf Jahren auf 200 € pro Kind (1. Kind am PÄDA) angepasst.
Für das 2. Kind beträgt die Elternhilfe 185 € Euro, für das 3. Kind 175 € Euro pro Monat.
So wie selbstverständlich kein Lehrer Einblick in die Zahlungen der Eltern hat, so halten wir es auch im Sinne der von Schulträger wie von Schulpflegschaft als Elternvertretung nachhaltig gewünschten Solidarität für selbstverständlich, dass Eltern, die ihr Kind am PÄDA anmelden möchten, sich frühzeitig gegenüber dem Schulträger zur Frage der erwünschten Beteiligung an der Elternhilfe erklären. 30 % der Elternhilfe können Sie steuerlich geltend machen.
Präsentation des Elternabends zur freiwilligen Elternhilfe vom 7. Oktober 2025
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zum Thema der freiwilligen Elternhilfe haben, sprechen Sie uns an (Anmeldung über das Sekretariat):
Maximilian Caldeweyher
Otto-Kühne-Schule Godesberg GmbH
Otto-Kühne-Platz 1
53173 Bonn
Die entsprechenden Informationen und Formulare zur Elternhilfe stehen für Sie im Service-Center zum Download bereit.
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