Mit Versetzung in die Q1, also in die Qualifikationsphase, kann die Fachoberschulreife, also der Mittlere Schulabschluss (MSA) erworben werden.
Fachhochulreife 11 – schulischer Teil
Schüler*innen, die in die Jahrgangsstufe 12 versetzt worden sind und die Schule nach der Jahrgangsstufe 11 verlassen, wird der schulische Teil der Fachhochschulreife im Abgangszeugnis zuerkannt. In Verbindung mit einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht gilt diese Bescheinigung als Nachweis der Fachhochschulreife mit der Berechtigung zum Studium an Fachhochschulen in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Saarland.
Fachhochschulreife 12 – schulischer Teil
Hat ein Schüler frühestens nach Ende der Jahrgangsstufe 12 die Voraussetzungen zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife und verlässt die gymnasiale Oberstufe mit dem Abgangszeugnis, so gilt dieses Zeugnis in Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht oder ein einjähriges gelenktes Praktikum gemäß der Praktikum-Ausbildungsordnung als Nachweis der Fachhochschulreife. Es berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule (Beschluss der KMK vom 2. 6. 2006).
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